Dementsprechend sei davon auszugehen, dass für eine Gartenwirtschaft nie eine Baubewilligung erteilt worden sei, weshalb diesbezüglich ein Baugesuch einzufordern sei. Mit Email vom 9. Dezember 2015 verweise die kommunale Bausekretärin auf das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft, welches ein Gartenrestaurant für das Café vorsehe. Ein solches Reglement könne eine Baubewilligung nicht ersetzen. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass laut Aufteilungsplan vom Jahr 1988 (die angeblichen Aufteilungspläne vom Jahr 1991 seien offenbar nicht unterzeichnet) das Gartenrestaurant viel kleiner gewesen sei, als dasselbe heute benutzt werde.