- Weiter werde im Baubewilligungsverfahren zu prüfen sein, ob die bestehenden 5 Besucherparkplätze für das ursprüngliche Café mit 43 Sitzplätzen auch für einen Gastwirtschaftsbetrieb mit 78 Innensitzplätzen und zusätzlichen Aussensitzplätzen genügten. Das kommunale Baureglement verweise diesbezüglich auf die VSS-Normen, die einen Parkplatz je 5 Sitzplätze verlangten, was bereits für die 78 Innensitzplätze einen Parkplatzbedarf von mindestens 16 Besucherparkplätzen ergäbe. Weiterer Bedarf komme für die Gartenwirtschaft hinzu.