_ die entsprechenden Voraussetzungen aber immer noch nicht. - Das GWG kenne keine provisorischen Patente. Jede Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes erfordere ein definitives bzw. ordentliches Patent. Die Rekurrenten erachteten es als unerhört, dass die Vorinstanz C.___ ein zweites provisorisches Patent erteilt habe. Das angefochtene provisorische Patent sei deshalb aufzuheben. Die Rekurrenten litten nun schon seit bald einem Jahr unter der unqualifizierten Betriebsführung durch C.___. Es sei mittels vorsorglicher Massnahme gemäss Art. 58 i.V.m. Art. 18 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt