Insbesondere könnten sie regelmässig auch nach 22.00 Uhr nicht schlafen, weil C.___ trotz unverändertem Anschlag am Eingang (Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr) regelmässig bis über Mitternacht hinaus wirte (im Sommer auch im Gartenrestaurant) und die Gäste nicht zur Rücksichtnahme anhalte. Sie seien durch die Betriebsführung durch einen unqualifizierten und wohl auch charakterlich ungeeigneten Gastwirt unmittelbar in ihren Interessen berührt und damit auch ohne weiteres zum Rekurs legitimiert.