- Die Rekurrenten seien Eigentümer und Bewohner der Wohnung im zweiten Stock über dem „E.___“. Seit C.___ den Betrieb führe, litten die Rekurrenten an den Immissionen aus dessen rücksichtsloser Betriebsführung. Insbesondere könnten sie regelmässig auch nach 22.00 Uhr nicht schlafen, weil C.___ trotz unverändertem Anschlag am Eingang (Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr) regelmässig bis über Mitternacht hinaus wirte (im Sommer auch im Gartenrestaurant) und die Gäste nicht zur Rücksichtnahme anhalte.