Kann er die Wegweisung nicht durchsetzen, nimmt er die Hilfe der Polizei in Anspruch 2.2 Das Patent ist befristet bis 30. Juni 2016. 3. Schliessungszeiten 3.1. Die Schliessungszeit dauert von Mitternacht bis 05.00 Uhr gemäss Art. 16 GWG. Vom Freitag auf Samstag und vom Samstag auf Sonntag beginnt die Schliessungszeit um 01.00 Uhr. Für einzelne Polizeistundenverlängerungen (Verkürzung der Schliessungszeit) ist jeweils vorgängig ein Gesuch einzureichen (telefonisch oder schriftlich mindestens 8 Tage im Voraus). Spezielle Auflagen und Bedingungen aufgrund vom Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft sind vorbehalten.