Seite 3/19 Aufgrund der Weisungen zur Gastwirtschaftsgesetzgebung kann der Nachweis von Kenntnissen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention durch Ausbildungsabschlüsse, einschlägige Berufspraxis oder das Bestehen einer Prüfung nachgewiesen werden. 1.3. Das Patent vom 9. März 2015 wurde unter der Bedingung erteilt, dass C.___ den Vorbereitungskurs in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention bei Gastro St.Gallen bis Ende Jahr 2015 absolviert.