Er wird auf die Pflichten gemäss Art. 20 ff. GWG aufmerksam gemacht. 2.2 Das Patent ist befristet bis 31. Dezember 2015. 3. Schliessungszeiten 3.1. Die Schliessungszeit dauert von Mitternacht bis 05.00 Uhr gemäss Art. 16 GWG. Vom Freitag auf Samstag und vom Samstag auf Sonntag beginnt die Schliessungszeit um 01.00 Uhr. Für einzelne Polizeistundenverlängerungen (Verkürzung der Schliessungszeit) ist jeweils vorgängig ein Gesuch einzureichen (telefonisch oder schriftlich mindestens 8 Tage im Voraus). Spezielle Auflagen und Bedingungen aufgrund vom Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft sind vorbehalten.