{"Signatur": "SG_DEP_007", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2016-04-29", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_007_VD-G-16-03_2016-04-29.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=90&type=1563347022&cHash=aa9db2e6b329ec5330851b6b84cecba1", "Checksum": "38fd7f9c9ab40f5a50a02740300f468c"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:40:57", "Num": ["VD/G-16.03"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 29.04.2016 VD/G-16.03"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufgrund der klaren und eindeutigen Regelung von Art. 7 ff. GWG steht fest, dass sich die Erteilung provisorischer Patente nicht auf das GWG abstützen lässt."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:40:57", "Checksum": "80fc536602aba0e06786b4b7ffd30a50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 29.04.2016 VD/G-16.03\nRegeste:\nAufgrund der klaren und eindeutigen Regelung von Art. 7 ff. GWG steht fest, dass sich die Erteilung provisorischer Patente nicht auf das GWG abstützen lässt.\n\n Seite 3/19\nAufgrund der Weisungen zur Gastwirtschaftsgesetzgebung kann der Nachweis von\nKenntnissen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention durch Ausbildungsabschlüsse, einschlägige Berufspraxis oder das Bestehen einer Prüfung nachgewiesen\nwerden.\n1.3. Das Patent vom 9. März 2015 wurde unter der Bedingung erteilt, dass C.___ den\nVorbereitungskurs in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention bei Gastro St.Gallen\nbis Ende Jahr 2015 absolviert. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 informierte\nC.___, dass der Kursbesuch aus beruflichen und familiären Gründen nicht möglich\ngewesen sei. Gleichzeitig versicherte er, dass er den Kurs im ersten Halbjahr 2016\nabsolvieren werde.\n1.4. Die Räumlichkeiten können gemäss Mietvertrag vom 20. Februar 2015 zwischen\nL.___ und M.___ sowie N.___ genutzt werden.\nZur ständigen Bewirtung von Gästen stehen im Gebäude 78 Plätze zur Verfügung.\nNicht ständig stehen Plätze in der Gartenwirtschaft zur Verfügung.\n1.5. Die baurechtlichen Voraussetzungen, die Räume als Gastwirtschaft zu nutzen, sind\nerfüllt. Vorbehalten bleibt die nähere Prüfung durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.\n2. Patenterteilung\n2.1. Das provisorische Patent wird erteilt. Der Patentinhaber ist verantwortlich für die Betriebsführung. Er wird auf die Pflichten gemäss Art. 20 ff. GWG aufmerksam gemacht.\nGemäss Art. 21 GWG hat der Patentinhaber insbesondere:\na) dafür zu sorgen, dass die Nachbarschaft nicht durch übermässige Einwirkungen\nbelästigt wird;\nb) den Beginn der Schliessungszeit eine Viertelstunde vorher anzukünden und die\nGäste zum rechtzeitigen Verlassen des Betriebes aufzufordern;\nc) das Spielen um hohe Geldbeträge oder Sachwerte verbieten;\nd) Art und Preise der gastgewerblichen Leistungen gut sichtbar bekanntzugeben;\ne) Gäste, die der Aufforderung zur Einhaltung der Ordnung keine Folge leisten,\nwegzuweisen. Kann er die Wegweisung nicht durchsetzen, nimmt er die Hilfe der\nPolizei in Anspruch\n2.2 Das Patent ist befristet bis 30. Juni 2016.\n3. Schliessungszeiten\n3.1. Die Schliessungszeit dauert von Mitternacht bis 05.00 Uhr gemäss Art. 16 GWG.\nVom Freitag auf Samstag und vom Samstag auf Sonntag beginnt die Schliessungszeit um 01.00 Uhr.\nFür einzelne Polizeistundenverlängerungen (Verkürzung der Schliessungszeit) ist jeweils vorgängig ein Gesuch einzureichen (telefonisch oder schriftlich mindestens 8\nTage im Voraus).\nSpezielle Auflagen und Bedingungen aufgrund vom Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft sind vorbehalten.\n\nDer Gemeinderat Z.___ eröffnete die vorerwähnte Verfügung gleichzeitig auch\ndem Rechtsvertreter von A.___.\n\nE. Mit Eingabe vom 29. Januar und 22. Februar 2016 erhoben A.___,\nvertreten durch ihren Rechtsvertreter, beim Volkswirtschaftsdepartement Rekurs gegen die vorerwähnte Verfügung. Es wurden folgende Anträge gestellt:\n\n1. Es sei die provisorische Patenterteilung des Gemeinderates Z.___ vom 19. Januar 2016 […] ausgestellt auf das […] „E.___“, […], Betriebsleiter C.___, […],\nGültigkeitsdauer: 19. Januar 2016 vollumfänglich aufzuheben;\n2. eventualiter sei die provisorische bzw. nach Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen die definitive Patenterteilung lediglich unter folgenden Auflagen\nzu bestätigen:\n\nSeite 4/19\na) sofern der Betrieb länger als bis 22.00 Uhr geöffnet sein soll, ist vorab ein\nentsprechendes Baugesuch einzureichen;\nb) für die Nutzung des Sitzungszimmers (früher: Gewerbefläche) für gastgewerbliche Tätigkeit ist vorab ein entsprechendes Baugesuch einzureichen;\nc) für den Betrieb einer Gartenwirtschaft ist vorab ein Baugesuch einzureichen;\nd) für die Einrichtung eines Pizzakuriers und/oder einer Takeaway-Mitnahme-\nmöglichkeit ist vorab ein Baugesuch einzureichen;\ne) das Gartenrestaurant ist um 19.00 Uhr, eventualiter 22.00 Uhr zu schliessen;\nf) der Patentinhaber ist anzuhalten, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und Lärmimmissionen auf einem Minimum zu halten;\ng) es sei der Betriebsinhaber darauf hinzuweisen, dass dies die letzte provisorische Patenterteilung ist und keine weitere provisorische Patenterteilung gewährt wird, wenn nicht die Voraussetzungen für eine definitive Patenterteilung erfüllt werden; sofern die Voraussetzungen für eine definitive Patenterteilung erfüllt werden, ist das Patent höchstens probeweise für ein weiteres\nJahr zu erteilen;\n3. es sei vorsorglich anzuordnen, dass jegliche gastgewerbliche Tätigkeit im […]\n„E.___“, […], per sofort einzustellen ist, bis ein rechtskräftiges Patent vorliegt;\n4. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.\n\nZur Begründung wurde Folgendes ausgeführt:\n\n"}