{"Signatur": "SG_DEP_007", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2016-04-29", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_007_VD-G-16-03_2016-04-29.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=90&type=1563347022&cHash=aa9db2e6b329ec5330851b6b84cecba1", "Checksum": "38fd7f9c9ab40f5a50a02740300f468c"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:40:57", "Num": ["VD/G-16.03"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 29.04.2016 VD/G-16.03"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufgrund der klaren und eindeutigen Regelung von Art. 7 ff. GWG steht fest, dass sich die Erteilung provisorischer Patente nicht auf das GWG abstützen lässt."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:40:57", "Checksum": "80fc536602aba0e06786b4b7ffd30a50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 29.04.2016 VD/G-16.03\nRegeste:\nAufgrund der klaren und eindeutigen Regelung von Art. 7 ff. GWG steht fest, dass sich die Erteilung provisorischer Patente nicht auf das GWG abstützen lässt.\n\n Seite 2/19\nAufgrund der Weisungen zur Gastwirtschaftsgesetzgebung kann der Nachweis von\nKenntnissen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention durch Ausbildungsabschlüsse, einschlägige Berufspraxis oder das Bestehen einer Prüfung nachgewiesen\nwerden.\n1.3. Das Patent wird bis 31. Dezember 2015 unter der Bedingung erteilt, dass C.___ den\nVorbereitungskurs in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention bei Gastro St.Gallen\nabsolviert. Die Kursbescheinigung ist bis Ende Jahr 2015 beizubringen.\n1.4. Die Räumlichkeiten können gemäss Mietvertrag vom 20. Februar 2015 zwischen\nL.___ und M.___ sowie N.___ genutzt werden.\nZur ständigen Bewirtung von Gästen stehen 78 Plätze zur Verfügung. Nicht ständig\nstehen 44 Plätze in der Gartenwirtschaft zur Verfügung.\n1.5. Die baurechtlichen Voraussetzungen, die Räume als Gastwirtschaft zu nutzen, sind\nerfüllt. Vorbehalten bleibt die nähere Prüfung durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.\n2. Patenterteilung\n2.1. Das provisorische Patent wird erteilt. Der Patentinhaber ist verantwortlich für die Betriebsführung. Er wird auf die Pflichten gemäss Art. 20 ff. GWG aufmerksam gemacht.\n2.2 Das Patent ist befristet bis 31. Dezember 2015.\n3. Schliessungszeiten\n3.1. Die Schliessungszeit dauert von Mitternacht bis 05.00 Uhr gemäss Art. 16 GWG.\nVom Freitag auf Samstag und vom Samstag auf Sonntag beginnt die Schliessungszeit um 01.00 Uhr.\nFür einzelne Polizeistundenverlängerungen (Verkürzung der Schliessungszeit) ist jeweils vorgängig ein Gesuch einzureichen (telefonisch oder schriftlich mindestens 8\nTage im Voraus).\nSpezielle Auflagen und Bedingungen aufgrund vom Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft sind vorbehalten.\n\nC. Am 13. November 2015 teilte RA B.___ dem Gemeindepräsidenten der Politischen Gemeinde Z.___ u.a. mit, dass er A.___ in der seit längerer\nZeit andauernden Auseinandersetzung wegen Immissionen betreffend den\nBetrieb des „E.___“ anwaltlich vertrete. A.___ würden im Mehrfamilienhaus B\nan der F.___ in Z.___ wohnen, in welchem sich auch das „E.___“ befinde.\n\nMit Eingabe vom 11. Dezember 2015 stellte der Rechtsvertreter von A.___ gegenüber dem Gemeinderat Z.___ sodann verschiedene Anträge in Bezug auf\ndie allfällige Erneuerung des Patentes von C.___ für das „E.___“.\n\nD. Mit Verfügung vom 19. Januar 2016 erneuerte der Gemeinderat\nZ.___ C.___ das provisorische Patent für das „E.___“. Der Gemeinderat Z.___\nverfügte vorab was folgt:\n\n1. Feststellungen\n1.1. Der Patentinhaber erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen für die Patenterteilung\ngemäss Art. 7 GWG derzeit noch nicht.\n1.2. Der Patentinhaber ist in Y.___ angemeldet. Im Patentgesuch wurden folgende Angaben über die bisherigen Tätigkeiten gemacht:\n2001 – 2007: Pizzeria I.___;\n2008 – 2010: Pizzeria J.___;\n2012 – 2013: Restaurant K.___.\n\n"}