Entscheid 1. Der Rekurs von A.___, St.Gallen, wird abgewiesen. 2. Die amtlichen Kosten in Höhe von Fr. 1'500.-- werden A.___ auferlegt, wobei der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- an die Entscheidgebühr angerechnet wird. A.___ bezahlt somit noch den Betrag von Fr. 500.--. 3. A.___ werden keine ausseramtlichen Kosten entschädigt. VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN Der Vorsteher: Benedikt Würth Regierungspräsident Seite 12/13 Rechtsmittelbelehrung