Seite 7/13 nach Bregenz (Österreich) gefahren, hatte dort seinen Cousin abgeholt und ihn im Zug zu Asylzwecken in die Schweiz begleitet, wodurch der Rekurrent Vorbe- reitungs- und Erleichterungshandlungen für die illegale Einreise seines Cousins in die Schweiz vornahm. Entsprechend wurde der Rekurrent laut Strafregisterauszug vom 17. September 2015 mit Strafbefehl vom 20. Januar 2015 der Förderung der rechtswidrigen Einreise nach Art. 116 Abs. 1 Bst.