− Das NAG regle diverse Punkte betreffend Aufenthalt und Niederlassung und betreffe teilweise auch Ausländer. Es stelle sich die Frage, wie die Vorinstanz einen Verstoss gegen Art. 116 AuG bezeichnen würde, für welchen der Täter mit Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe von mehr als 20 Tagessätzen bestraft werde: „überschwer“ existiere im Strafrechtsvokabular leider nicht.