abgekürzt NAG), welches auch Strafbestimmungen beinhalte. Verstösse gegen das NAG würden allesamt mit Busse bis Fr. 200.-- bestraft. Entsprechend sei festzustellen, dass das vom Rekurrenten begangene Vergehen weder als mittlerer noch leichter Verstoss, sondern als schwerwiegender Verstoss einzustufen sei.