- Urteil 2C_446/2014 des Bundesgerichtes vom 5. März 2015: „Ein schwerwiegender Verstoss […] liegt in erster Linie vor, wenn die ausländische Person durch ihre Handlungen besonders hochwertige Rechtsgüter wie namentlich die körperliche, psychische und sexuelle Integrität eines Menschen verletzt oder gefährdet hat.“ - Bundesgerichtsentscheid BGE 137 II 297: Das Bundesgericht habe das Vorliegen von Verstössen in schwerwiegender Weise im Fall eines als Erwachsener in die Schweiz eingereisten Ausländers verneint, der in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren 16 Mal zu Freiheitsstrafen von insgesamt 33 Monaten wegen Vermögensdelikten sowie Wider-