− Der Rekurrent sei mit Strafbefehl vom 20. Januar 2015 der Förderung der rechtswidrigen Einreise schuldig gesprochen worden und habe damit fremdenpolizeiliche Vorschriften verletzt. Er sei am 12. Dezember 2014 in Begleitung seines Cousins mit dem Zug von Bregenz (Österreich) nach St.Margrethen in die Schweiz eingereist, wobei sich der Cousin bei einer Kontrolle in der Schweiz nur mit einer österreichischen Asylkarte habe ausweisen können. Laut Strafbefehl habe der Rekurrent Vorbereitungsund Erleichterungshandlungen für die illegale Einreise seines Cousins in die Schweiz vorgenommen.