G. Am 24. November 2015 erhob die Rechtsvertreterin von A.___ gegen die vorerwähnte Verfügung Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement. Es wurde beantragt, die Verfügung der Vorinstanz vom 16. November 2015 sei vollumfänglich aufzuheben, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: − Eine gesetzliche Grundlage zur Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit gemäss Art. 27 und Art. 94 der Bundesverfassung (SR 101; abgekürzt BV) finde sich in Art. 7