15 TR: Der Fahrer eines A-Taxis untersteht der Beförderungspflicht. − Art. 8 f. VR TR: Dem Taxifahrer obliegen bei der Ausführung der Fahrt insbesondere folgende Pflichten: bei Fahrten nach Taxitarif ist die Taxuhr erst nach dem Einsteigen des Fahrgastes einzuschalten; es ist der kürzeste Weg zum Ziel einzuschlagen, wenn der Fahrgast nicht einen anderen Fahrweg wünscht; die Angabe auf der Taxuhr darf erst gelöscht werden, wenn der bezahlende Fahrgast die Taxe entrichtet hat. Zusätzlich hat der Taxifahrer sogenannte Anstandspflichten zu beachten. − Art. 19 TR und Art.