Seite 13/17 a. Taxis werden insbesondere dann beansprucht, wenn der Fahrgast nicht ortskundig ist, über keine eigene Fahrerlaubnis verfügt, nicht oder nicht mehr fahrfähig ist, in Eile ist oder nicht auf öffentliche Transportmittel zurückgreifen kann, wobei der Kunde vorab erwartet, dass er sicher und auf direktem Weg an sein Ziel gefahren wird und für die in Anspruch genommene Dienstleistung keinen überzogenen Preis zu zahlen hat.