Im Jahr 1953 hätten noch bei weitem nicht alle Bürger ein motorisiertes Fahrzeug besessen und seien deshalb auf einen Fahrer angewiesen gewesen. Durch den steten Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die zunehmende Motorisierung der Bevölkerung sei die Anspruchshaltung an einen Taxifahrer stark gesunken. Zudem deute es auf eine Ungleichbehandlung hin, wenn die Ansprüche der Kundschaft betreffend Treu und Glauben im Geschäftsverkehr nur für das Taxigewerbe, nicht aber für andere Dienstleistungssektoren gelten sollten.