Seite 10/17 dies u.a. dadurch gewährleistet, dass nur solche Personen ein Taxiunternehmen betreiben könnten, die aufgrund ihrer finanziellen Lage einen geringeren Anreiz hätten, die Prinzipien von Treu und Glauben zu verletzen. − Der Rekurrent bringe vor, er könne die Arbeitszeit nur als Selbständiger seinem Gesundheitszustand anpassen. Diese Aussage stehe im Widerspruch zur (angeblichen) Stammkundschaft; von Stammkundschaft sei nur zu sprechen, wenn die Ausführung einer Fahrt jederzeit gewährleistet sei.