Dies wiederum erschwere es dem Rekurrenten, seine finanzielle Situation nachhaltig zu sanieren. − Der zitierte Bundesgerichtsentscheid sei zwar 62 Jahre alt, doch sei der Grundsatz, das Interesse an einer guten Geschäftsführung als Mittel zum Schutz von Treu und Glauben im Taxigewerbe hoch zu werten, bis heute nicht nachweislich widerrufen worden. Vielmehr sei der Grundsatz im Entscheid 2C_940/2010 wiederum gestützt worden. Weiter habe sich seit dem Jahr 1953 im Taxiwesen viel geändert, nicht aber das Prinzip des Zahlungsmodus.