Die finanziellen Schwierigkeiten des Rekurrenten seien z.B. auf seine Krankheit, die Fahrzeugneuanschaffung und die finanzielle Unterstützung seiner Kinder zurückzuführen; Letzteres sei seit kurzer Zeit nicht mehr notwendig, weshalb der Rekurrent seit August 2015 wieder monatlich Fr. 500.-- an das Betreibungsamt zahle, was die Dauerauftragsbestätigung der UBS AG belege. − Eine Fahrzeugneuanschaffung sei für einen Taxibetrieb unbestritten eine wichtige Geschäftsentscheidung, doch fielen diese Kosten nicht monatlich neu an.