N. Mit Duplik vom 16. Oktober 2015 hielt der Rechtsvertreter an den gestellten Rechtsbegehren fest und führte Folgendes aus: − Der Rekurrent habe mit der Zahlung von Fr. 20‘000.-- an das Betreibungsamt alle Betreibungen aus dem Jahr 2015 vollständig bezahlt; zudem seien seit der letzten Betreibung vom 26. Februar 2014 keine weiteren Betreibungen hinzugekommen. Die finanziellen Schwierigkeiten des Rekurrenten seien z.B. auf seine Krankheit, die Fahrzeugneuanschaffung und die finanzielle Unterstützung seiner Kinder zurückzuführen;