Tatsächlich sei mit mehreren milderen Massnahmen versucht worden, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. So sei das Verfahren am 31. Oktober 2014 und am 5. Januar 2015 sistiert worden, damit der Rekurrent einen Teil seiner Schulden tilgen und für die restlichen Schulden einen Sanierungsplan vorlegen könne. Diese Massnahmen hätten nicht gefruchtet; vielmehr hätten die Schulden weiter zugenommen. Zudem habe der Rekurrent die verlangten Nachweise für monatliche Ratenzahlungen an das Betreibungsamt nicht erbracht.