Seite 8/17 − Die Auswertung der Tagesrapporte und Tachoscheiben für die Zeit vom 12. Dezember 2014 bis 7. Februar 2015 belege, dass der Rekurrent vorwiegend Fahrten ab den Taxistandplätzen des Bahnhofes St.Gallen getätigt und immer unterschiedliche Ziele angefahren habe, was nicht auf viele Stammkunden hindeute. − Laut Rekurrent hätte als mildere Massnahme eine Verwarnung ausgesprochen werden können. Tatsächlich sei mit mehreren milderen Massnahmen versucht worden, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen.