Seit dem Jahr 2013 bis heute habe die Stadtpolizei 89 Fahrbewilligungen erteilt, davon 24 an Personen über 56 Jahre. − Der Rekurrent argumentiere, die Möglichkeit, ausserhalb der Stadt St.Gallen als selbständiger Taxifahrer tätig zu sein, negiere ein öffentliches Interesse am Entzug der Betriebsbewilligung A. Dies treffe nicht zu. Laut Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) habe die kommunale Behörde die Nutzung des öffentlichen Raumes und damit den gesteigerten Gemeingebrauch zu regulieren; entsprechend habe die Stadt St.Gallen das öffentliche Interesse mit Blick auf die lokalen Gegebenheiten auszulegen.