Die offenen Verlustscheine beliefen sich auf Fr. 38‘596.90. Da der Auszug vom 31. März 2015 das gleiche Ergebnis ausweise, habe seit 31. März 2015 keine Verminderung der Schulden stattgefunden. Vielmehr stiegen die Schulden kontinuierlich, was der für das neue Fahrzeug aufgenommene Kredit belege. Zudem könnten die Kinder des Rekurrenten die Unterstützung für ihren Vater jederzeit einstellen. − Vorliegend sei nicht von einem schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit auszugehen. Der Erwerbstätigkeit als Taxifahrer könne der Rekurrent weiterhin nachgehen, da ihm die Fahrbewilligung nicht entzogen werde.