Eine solche Behauptung sei seit der Einleitung des Entzugsverfahrens mehrmals aufgestellt worden, ohne aber die entsprechenden Nachweise zu liefern. So seien z.B. am 6. November 2014 Ratenzahlungen von Fr. 500.--, am 6. Mai 2015 Ratenzahlungen von Fr. 600.-- und am 22. Juni 2015 Ratenzahlungen von Fr. 400.-- versprochen worden, ehe am 3. August 2015 mitgeteilt worden sei, es seien keine Ratenzahlungen möglich. Zudem sei – trotz Aufforderung – nie ein Finanzierungsoder Schuldensanierungsplan eingereicht worden.