Seite 7/17 private Interesse des Rekurrenten überwiege. Mit dem Entzug der Betriebsbewilligung A werde dem Rekurrenten die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen. Der Rekurrent werde seine Schulden nie abbauen können und er werde Sozialhilfe beantragen müssen, was nicht im öffentlichen Interesse liegen könne.