Eine Massnahme sei dann geeignet und erforderlich, wenn der rechtmässige Zustand nicht mit einer milderen Massnahme wieder hergestellt werden könne. Die finanziellen Verpflichtungen des Rekurrenten seien erheblich reduziert worden, da seine Kinder ihre Ausbildungen abgeschlossen hätten; entsprechend werde es dem Rekurrenten möglich sein, seine Schulden mit einer monatlichen Zahlung von Fr. 500.-- an das Betreibungsamt kontinuierlich abzubauen; dies gelte umso mehr, als die Kinder des Rekurrenten zugesagt hätten, ihren Vater mit Fr. 500.-- monatlich zu unterstützen.