e. Mit E-Mail vom 3. August 2015 teilte der Rechtsvertreter der Stadtpolizei mit, sein Mandant könne wegen einer Fahrzeugneuanschaffung – für den hierfür aufgenommenen Kredit seien monatlich rund Fr. 800.-- zu leisten – die Schulden nicht abzahlen. Solange keine neuen Schulden anfielen und der Kredit zurückbezahlt werde, sei die Betriebsbewilligung nicht zu entziehen; anderenfalls drohe A.___ der Konkurs.