c. Mit E-Mail vom 22. Juni 2015 erklärte der Rechtsvertreter der Stadtpolizei, dass sein Mandant nur die Schulden bei der E.___ in monatlichen Raten von Fr. 400.-- begleichen werde. d. Mit E-Mail vom 23. Juni 2015 entgegnete die Stadtpolizei dem Rechtsvertreter, es sei in Aussicht gestellt worden, dass A.___ die übrigen Schulden in monatlichen Raten von Fr. 600.-- abzahlen werde, wobei eine schriftliche Bestätigung nie erfolgt sei. Ursprünglich seien monatliche Ratenzahlungen von Fr. 500.-- vereinbart und auch getätigt worden, erstmals im August 2014. An diesen Ratenzahlungen werde festgehalten.