b. Mit E-Mail vom 2. Juni 2015 hielt die Stadtpolizei gegenüber dem Rechtsvertreter fest, er habe am 6. Mai 2015 erklärt, dass Verhandlungen mit den Gläubigern aufgenommen würden. Ferner habe er zugesichert, dass eine schriftliche Bestätigung eingereicht werde, wonach A.___ seine Schulden mit monatlichen Zahlungen von Fr. 600.-- abzahlen werde. Die Stadtpolizei forderte Seite 4/17 den Rechtsvertreter daher auf, über den aktuellen Verfahrensstand zu orientieren und die in Aussicht gestellte Bestätigung einzureichen.