G. Laut Betreibungsregisterauszug vom 31. März 2015 bestanden gegen A.___ nunmehr – unter Berücksichtigung der Zahlungen vom Februar 2015 – acht offene Verlustscheine über Fr. 38‘596.90; die Summe der offenen Forderungen belief sich auf Fr. 70‘460.65. H. a. Mit E-Mail vom 24. April 2015 teilte der Rechtsvertreter der Stadtpolizei mit, er werde mit seinem Mandanten besprechen, wie derselbe die Ausstände begleichen werde.