_ über Fr. 10‘011.40 für das Jahr 2014. Da er und seine Ehefrau aber mit der E.___ eine Zahlungsvereinbarung abgeschlossen hätten, betrage die Summe der aktuellen Forderungen nur Fr. 25‘972.20. Diesen Betrag werde er in monatlichen Raten begleichen, da sich seine beiden Kinder noch in Ausbildung befänden. c. Mit Schreiben vom 28. April 2014 sistierte die Stadtpolizei das Bewilligungsentzugsverfahren bis Ende Oktober 2014 und forderte A.___ gleichzeitig auf, seine Gläubiger bis 31. Oktober 2014 zu befriedigen, wobei ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen sei.