C. Im Jahr 2014 stellte die Stadtpolizei fest, dass gegen A.___ Zahlungsbegehren über mehrere Tausend Franken offen waren. Daraus resultierten u.a. Verlustscheine über Fr. 35‘983.60, weshalb die Stadtpolizei ein Bewilligungsentzugsverfahren einleitete. a. An einer Besprechung vom 24. März 2014 führte A.___ gegenüber der Stadtpolizei aus, er habe gesundheitliche Probleme gehabt und sei erst seit Sommer 2013 wieder zu 100 Prozent arbeitsfähig. Zudem befänden sich seine beiden Kinder in Ausbildung, was ihn finanziell belaste.