Nach Art. 9 TR i.V.m. Art. 1d Abs. 1 VR TR kann der Stadtrat die Gesamtzahl der A-Taxis und die Zahl der Betriebsbewilligungen A begrenzen, wenn verkehrspolizeiliche Gründe dies erfordern. Am 24. Mai 2011 begrenzte der Stadtrat die Gesamtanzahl der zugelassenen A-Taxis auf 145 Fahrzeuge. Die Anzahl A- Taxis stieg seit dem Jahr 1995 kontinuierlich an, was bei einer gleichbleibenden Zahl an Standplätzen zu verkehrspolizeilichen Problemen in der Innenstadt führte: 74 Fahrzeuge im Jahr 1995, 187 Fahrzeuge vor der Beschränkung. Derzeit bestehen 30 Betriebsbewilligungen, wobei 153 A-Taxis zugelassen sind.