Seite 17/20 war. Unter diesen Umständen konnte er nicht einfach unter Bezugnahme auf sein Telefongespräch mit Frau K.___ einen Standplatz für sich beanspruchen. Anzumerken ist auch, dass die negativen Vorkommnisse in den Gemeinden X.___ und W.___ von den dortigen Gemeindeverantwortlichen schriftlich bestätigt wurden.