Der Rekurrent bestreitet diese Vorwürfe und macht hinsichtlich des Vorfalles in X.___ sinngemäss geltend, er habe in guten Treuen annehmen dürfen, dass er am Markt teilnehmen dürfe. Das vom Rekurrenten als Beleg eingereichte Schreiben an die Marktkommission X.___ vom 15. Juni 2011 vermittelt jedoch eher ein gegenteiliges Bild. Der Rekurrent erklärt darin nämlich, dass er die zuständige Frau J.___ telefonisch nie erreicht habe und nun aufgrund der Telefone mit einer Frau K.___ an den Markt kommen werde. Ein solches Verhalten muss zumindest als merkwürdig bezeichnet werden. Offenbar war dem Rekurrenten bekannt, dass Frau J.___ für das Marktwesen zuständig