Anderseits sei der Rekurrent auch bei anderen Marktveranstaltern bekannt für sein schwieriges und auffälliges Verhalten. Der Gemeinderat führte dazu den Markt von X.___ an, wo der Rekurrent nach einem abschlägigen Bewilligungsentscheid am 14. August 2011 einfach am Markt erschienen sei und sich trotz fehlender Standbewilligung geweigert habe, den Platz wieder zu verlassen. Daneben sei es dort zu vielen Beschimpfungen und Drohungen sowie privaten Belästigungen bei der dortigen Präsidentin der Marktkommission durch den Rekurrenten gekommen.