Der Gemeinderat vertrat im angefochtenen Rekursentscheid die Ansicht, der Rekurrent stelle ein erhebliches Risiko dafür dar, dass es am Z.___er Jahrmarkt zu Problemen kommen könne. Einerseits habe die Bauverwaltung der Gemeinde Z.___ im Umgang mit dem Rekurrenten schon negative Erfahrungen gemacht. Der Gemeinderat bezieht sich dabei offenbar auf den Wortwechsel zwischen dem Rekurrenten und der Sachbearbeiterin der Bauverwaltung. Anderseits sei der Rekurrent auch bei anderen Marktveranstaltern bekannt für sein schwieriges und auffälliges Verhalten.