4. In materieller Hinsicht macht der Rekurrent einen Verstoss gegen die Handels- und Gewerbefreiheit geltend. Diese räume ihm im Rahmen des gesteigerten Gemeingebrauchs einen Anspruch auf einen Standplatz am Z.___er Jahrmarkt ein. Mit der Verweigerung eines Standplatzes bevorzuge die Gemeinde Z.___ regelmässig bestimmte Mitbewerber.