Seite 14/20 deratssitzung vom gleichen Tag bestimmt war. Der Einwand der Vorinstanz, dass elektronische Postfächer nicht im Minutentakt geleert werden könnten (vgl. Stellungnahme vom 25. August 2014, Ziff. III.1.), ist im Zeitalter von Smartphones unbehelflich. Es darf vermutet werden, dass mindestens einer der Sitzungsteilnehmer über ein Smartphone verfügte, so dass die Eingabe elektronisch in die Sitzung des Gemeinderates hätte weitergeleitet werden können. Sicher aber wäre es möglich gewesen, die Eingabe in Papierform in die Gemeinderatssitzung zu bringen.