Eine weitere Verletzung des rechtlichen Gehörs besteht darin, dass die Eingabe des Rekurrenten, die er am 5. Mai 2014 per Fax an den Gemeinderat sandte, bei der Gemeinderatssitzung vom 5. Mai 2014 nicht berücksichtigt wurde. Aufgrund der Akten steht fest, dass die Rechtsvertreterin des Rekurrenten am 5. Mai 2014 vom Ratsschreiber per Mail die Mitteilung erhielt, dass der Gemeinderat "den Rekurs heute Abend behandeln" werde.