1.4 Zusammenfassend ergibt die Prüfung der Rekursvoraussetzungen, dass diese hinsichtlich Antrag 3 des Rekurrenten nicht erfüllt sind. Im Übrigen ist auf den Rekurs einzutreten. 2. In prozessualer Hinsicht beantragt der Rekurrent, die Eingabe der Vorinstanz vom 29. September 2014 sei aus dem Recht zu weisen. Dieser Antrag ist abzuweisen.