c. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2014 reichte die Vorinstanz eine vom Gemeindepräsidenten und dem Ratsschreiber gemeinsam unterzeichnete Version ihrer Eingabe vom 29. September 2014 nach. L. Am 3. November 2014 stellte der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements der Rechtsvertreterin des Rekurrenten die von der Vorinstanz zusammen mit der Eingabe vom 29. September 2014 eingereichten Akten zu.