− Am Markt vom tt. bis tt. mmm 2014 seien sämtliche Standplätze belegt gewesen. Am tt. mmm 2014 hätten Sturmböen teilweise Stände umgerissen, weshalb verschiedene Stände früher geräumt worden seien. Ein vom Rekurrenten eingereichtes Foto zeige zudem einen privaten Platz ausserhalb des Marktgeländes, der für den Markt gar nicht zur Verfügung stehe. − Weiter habe E.___ am Z.___er Jahrmarkt Zuckerwatte verkauft. Dies sei anhand einer Bildaufnahme vom tt. mmm 2014 (act. 7 zur Eingabe vom 29. September 2014) belegt. Wieder behaupte der Rekurrent Dinge, die ganz einfach nicht stimmten.