Seite 8/20 I. Mit Schreiben vom 11. September 2014 reichte die Rechtsvertreterin des Rekurrenten eine weitere Stellungnahme ein. Zusätzlich zu ihren früheren Vorbringen, welche sie im Wesentlichen wiederholte, führte sie neu aus: − Offenbar habe die C.___GmbH sogar drei Standplätze am Z.___er Jahrmarkt 2014 belegt. Bekannt sei, dass die C.___GmbH die Standplätze Nr. 001 und 002 belegt habe. Der Rekurrent habe aber festgestellt, dass die C.___GmbH zwei weit voneinander entfernte Stände führte.