− Die Einzelheiten der Vorfälle in X.___ und W.___ seien der Gemeinde Z.___ nicht bekannt. Es sei aber nicht anzunehmen, dass sich gleich zwei Gemeinden grundlos derart negativ über einen Marktfahrer äussern würden. Die Drohungen, Beleidigungen und Handgreiflichkeiten seien damit immerhin schriftlich belegt.